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Nach neuer Verordnung muss in der Praxis eine FFP2 oder medizinische Maske getragen werden.

Nach neuer Verordnung muss in der Praxis eine FFP2 oder medizinische Maske getragen werden.

Bitte beachten Sie, dass in unserer Praxis der Regelbetrieb unter Berücksichtigung aller erforderlicher Hygienestandards wieder aufgenommen wurde. Dies beruht auf der Sechsten Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung (www.baden-wuerttemberg.devom 23. April.

Bitte beachten Sie, dass durch die Verordnung für Patientinnen und Patienten die Pflicht besteht eine sogenannte (nicht medizinische) Alltagsmaske zu tragen.

Urologie Singen-Hegau

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