Bitte beachten Sie, dass in unserer Praxis der Regelbetrieb unter Berücksichtigung aller erforderlicher Hygienestandards wieder aufgenommen wurde. Dies beruht auf der Sechsten Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung (www.baden-wuerttemberg.de)
Bitte beachten Sie, dass durch die Verordnung für Patientinnen und Patienten die Pflicht besteht eine sogenannte (nicht medizinische) Alltagsmaske zu tragen.